Verkehrsrecht |
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Das Verkehrsrecht spielt sich grob betrachtet in drei Bereichen ab:
Einmal die zivilrechtliche Seite der Schadenregulierung, und auf der anderen Seite das straf- und / oder ordnungswidrigkeitsrechtlich Verfahren mit dem sich eventuell anschließenden dritten Teil, den verwaltungsrechtlichen Verfahren der Führerscheinneubeantragung – so denn die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
Wir versuchen Sie in allen möglichen Fragen kompetent und umfassend zu beraten. Die Facetten der Beratung sind so
unterschiedlich, dass eine Vielzahl von Bereichen angesprochen werden. Neben den haftungsrechtlichen Fragen und den
strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Aspekten sind auch sozialrechtliche, arbeitsrechtliche wie auch weitergehende versicherungsrechtliche Aspekte immer wieder im Mittelpunkt. Die rechtliche Ab- und Aufarbeitung des Verkehrsgeschehens
sollte daher qualifizierten Helfern überlassen werden. Vor allem im zivilrechtlichen Bereich der Schadenregulierung ist
durch die Einschaltung eines Anwalts immer wieder eine schnellere, zügigere und umfangreicherer Abwicklung gegenüber
Versicherern möglich.
Der „Deutsche Anwaltsverein” meint zu der Beauftragung eines Rechtsanwaltes: „Die Erfahrung gibt uns Recht: Sie erhalten mit einem Verkehrsanwalt an Ihrer Seite regelmäßig wesentlich höhere Schadensersatzzahlungen als Geschädigte ohne fachlich versierten Rechtsbeistand!”
Unser Service für Sie
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